E-Zigaretten und E-Shishas künftig ab 18 erlaubt
Eine Gesetzesänderung könnte künftig dazu führen, dass elektrische Shishas und elektrische Zigaretten nicht mehr in die Hände von Jugendlichen gelangen. Das bisherige Gesetz regelte nur den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche. Mit dem neuen Gesetz scheint die Gesetzeslücke entgültig geschlossen zu sein. Zwar dient die Gesetzesänderung zum Schutz der Jugend, diese ist jedoch nicht besonders erfreut über das neue Verbot.
Jugenschutzgesetz regelt Verkauf von elektrischen Shishas und Zigaretten
Zur Durchführung des neuen Gesetzes musste das Jugenschutzgesetz (JuSchG) geändert werden. Dieses regelte bisher, dass der Konsum und Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche verboten ist. Zum Schutze der Kinder und der Jugendlichen gilt nun das Gesetz, dass auch E-Zigaretten und elektronische Shishas für Jugendliche verboten sind. Die Gesetzesänderung wird bereits in Tabakläden und auf weiteren Verkaufsstellen umgesetzt. Der Online-Handel soll nachziehen.
Nikotinfreie Geräte ebenfalls verboten
In § 10 des JuSchG soll das neue Verbot geregelt werden. Hier kommen auch die nikotinfreien Geräte ins Spiel.
Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
* Absatz 3, § 10 JuSchG
Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
* Absatz 4, § 10 JuSchG
Zusammengefasst bedeutet dies, dass der Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Jugendliche in Zukunft verboten ist. Hierbei ist auch der Kauf im Online-Versandhandel nicht gestattet. Das Alter des Kunden wird bereits vor der Bestellung überprüft. Demnach können nur Bestellungen von verifizierten Accounts durchgeführt werden.
Beitrag in der Tagesschau vom 04.11.2015
Am 04.11.2015 erschien in der Tagesschau der Bericht zum Verbot der E-Shisha. Demnach billigt das Kabinett das neue Gesetz. Grund für das neue Gesetz ist nicht die direkte Schädlichkeit von elektrischen Geräten. Wir haben uns bereits mit der Frage beschäftigt, ob E-Shishas schädlich sind. Das Familienministerium ist der Meinung, dass das Konsumieren von elektrischen Dampfentwicklern dazu führen kann, dass Jugendliche auf Zigaretten umsteigen. Eine Gesetzesänderung würde dies in Zukunft verhindern.
Keine Kommentare vorhanden